Ab Juli 2025: Steuervorteile für Elektrostapler & Lagertechnik
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Guten Tag ,
 

das neue Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist in Kraft. Im Mittelpunkt: der Investitionsbooster – eine steuerliche Sonderregelung für zukunftsorientierte Investitionen, z.B. in emissionsfreie Elektrostapler, moderne Lagertechnik oder Automatisierungslösungen.

Was das konkret bedeutet:

Wenn Sie zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 investieren, können Sie in den ersten drei Jahren jeweils bis zu 30 % der Anschaffungskosten abschreiben – und so sofort steuerlich profitieren.

Ihre Vorteile auf einen Blick:
  • Umfangreiche steuerliche Entlastung bereits ab dem ersten Jahr 
  • Sofortige Verbesserung der Liquidität
  • Leichter Zugang zu moderner Technik 
  • Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen 
  • Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer 

Besonders relevant für Ihre Intralogistik:

  • Umstieg auf energieeffiziente Elektrostapler - neu oder gebraucht
  • Einführung oder Ausbau automatisierter Materialflüsse
  • Flottenerweiterung oder -modernisierung

Tipp: Der Investitionsbooster lässt sich mit bestehenden Förderprogrammen kombinieren – z.B. bei der Anschaffung emissionsfreier Elektrogabelstapler.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Intralogistik zukunftsfähig machen.
Wir beraten Sie gern zu geeigneten Lösungen und individuellen Fördermöglichkeiten.
 
 
 
 
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