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das neue Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist in Kraft. Im Mittelpunkt: der Investitionsbooster – eine steuerliche Sonderregelung für zukunftsorientierte Investitionen, z.B. in emissionsfreie Elektrostapler, moderne Lagertechnik oder Automatisierungslösungen.
Was das konkret bedeutet:
Wenn Sie zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 investieren, können Sie in den ersten drei Jahren jeweils bis zu 30 % der Anschaffungskosten abschreiben – und so sofort steuerlich profitieren.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Umfangreiche steuerliche Entlastung bereits ab dem ersten Jahr
- Sofortige Verbesserung der Liquidität
- Leichter Zugang zu moderner Technik
- Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen
- Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer
Besonders relevant für Ihre Intralogistik:
- Umstieg auf energieeffiziente Elektrostapler - neu oder gebraucht
- Einführung oder Ausbau automatisierter Materialflüsse
- Flottenerweiterung oder -modernisierung
Tipp: Der Investitionsbooster lässt sich mit bestehenden Förderprogrammen kombinieren – z.B. bei der Anschaffung emissionsfreier Elektrogabelstapler.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Intralogistik zukunftsfähig machen. Wir beraten Sie gern zu geeigneten Lösungen und individuellen Fördermöglichkeiten.
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